Staatliche Anerkennung & Akkreditierung der HMU Erfurt
Die staatliche Anerkennung einer privaten Universität wie der HMU Health and Medical University Erfurt ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch alle anderen Universitätszugehörigen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren, der sich die HMU Erfurt unterzogen hat und warum diese so wichtig sind.
Staatliche Anerkennung der Universität
Neben den staatlich getragenen Universitäten etablieren sich immer mehr private Universitäten in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Universitäten vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Land aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Universitäten notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie in den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.
Für die Anerkennung der einzelnen Universitäten und Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Die aktuell zuständige Wissenschaftsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Freistaats Thüringen, hat der Universität am 23.08.2021 die staatliche Anerkennung erteilt.
Alle Studiengänge der HMU Erfurt sind damit staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung der Studiengänge
Mit der staatlichen Anerkennung der Universität durch das zuständige Bundesland geht auch die staatliche Anerkennung der Studiengänge einher, die im jeweiligen Anerkennungsbescheid einzeln aufgeführt werden. Erst mit der staatlichen Anerkennung eines Studiengangs erhält die Universität das Recht, bei erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad zu verleihen (z.B. „Bachelor of Arts“ oder „Master of Sience“), der mit den Abschlüssen an staatlichen Universitäten und Hochschulen gleichwertig ist.
Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge
Alle Studiengänge an der HMU Erfurt sind erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots.
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung.
Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Beauftragt eine Hochschule eine vor ihr ausgewählte und vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur - die HMU Erfurt hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg - mit der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens, setzt die betreffende Agentur eine Gutachtergruppe ein, deren Zusammensetzung sowohl die fachlich-inhaltliche Ausrichtung als auch das spezifische Profil des Studiengangs widerspiegelt.
Die Erfüllung der formalen Kriterien aus Teil 2 der Musterrechtsverordnung wird von der Agentur bewertet. Die Agentur dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfbericht, der den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt wird.
Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachtergruppe erfolgt auf Grundlage der in Teil 3 der Musterrechtsverordnung niedergelegten Kriterien und umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen in der Regel eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gutachtergruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachterinnen und Gutachter ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des Studiengangs an.
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.
Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung trägt der Studiengang das Qualitätssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschließlich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.
Die Akkreditierungen an den Schwesterhochschulen ist Grundlage der staatlichen Anerkennung dieser Studiengänge an der HMU Erfurt.
Das Studiengangskonzept für den Staatsexamensstudiengang Humanmedizin der HMU Erfurt und die Einrichtung des Studienganges an der HMU Erfurt hat ein Konzeptprüfungsverfahren vor dem Wissenschaftsrat mit Erfolg durchlaufen und wurde mit Bescheid vom 06.12.2018 bestätigt. Der Staatsexamensstudiengang Humanmedizin unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Ärztlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Akkreditierung schließt nur die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – ein. Vor diesem Hintergrund findet sich auch keine Urkunde wie bei den Bachelor- und Masterstudiengängen auf der Homepage.
Studiengang Zahnmedizin
Der Staatsexamensstudiengang Zahnmedizin unterliegt den Vorgaben der bundeseinheitlichen Zahnärztlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Eine gesonderte fachliche Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen zur Vergabe des Qualitätssiegels des Akkreditierungsrates ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die fachliche Begutachtung des Staatsexamensstudiengangs Zahnmedizin durch die AHPGS bezieht sich auf eine gutachterliche Bestätigung der korrekten Umsetzung der ZApprO im Curriculum und wird durch eine Begutachtungsurkunde wiedergegeben.
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